Berücksichtigung von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie.
“Berücksichtigung von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie.” Schuldzinsen können grundsätzlich insoweit als Werbungskosten berücksichtigt werden, als sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Entsprechendes gilt, wenn ein Gebäude, das…