Unbelegte Brötchen keine „Mahlzeit“
“Unbelegten Brötchen und einem Heißgetränk im Betrieb keine „Mahlzeit.” Zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers gehören – neben dem Barlohn – grundsätzlich auch Sachbezüge und sonstige Vorteile, die der…