Mindestlohn – 01.01.2019 – 9,19 Euro
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Die Mindestlohn-Kommission (paritätisch besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro um 4% auf 9,19 Euro je Zeitstunde anzuheben. Durch eine entsprechende Rechtsverordnung wird diese Anhebung rechtsverbindlich.
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist ab 2019 zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.
(Weitere Anmerkungen und Informationen finden Sie in unserem Informationsbrief 12/2018.)
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