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“Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen”

Registrierkassen

Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2020 alle (älteren) elektronischen Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verfügen. Da eine entsprechende Einrichtung aber derzeit noch nicht flächendeckend auf dem Markt verfügbar ist, wird die Umstellungsfrist bis zum 30. September 2020 verlängert.

Für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 aufgrund früherer Anforderungen angeschafft wurden und nicht umrüstbar sind, bleibt es bei der bisherigen Übergangsregelung: Derartige Kassen dürfen weiterhin bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden.19