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“Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020”

TERMIN

Erstmals für Einkommensteuer-Erklärungen 2018 gilt eine neue Abgabefrist: Entsprechende Erklärungen, die von Beratern erstellt werden, sind – von Vorabanforderungen abgesehen – regelmäßig bis zum letzten Februartag 2020 beim Finanzamt einzureichen.

Zur Einhaltung dieser Frist ist darauf zu achten, dass sämtliche (ggf. noch ausstehenden) relevanten Unterlagen im Hinblick auf die Fertigstellung der Steuererklärung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.