Allgemeine Steuerzahlungstermine – Dezember 2018
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Fälligkeit: 10.12.18,
Ende der Schonfrist 13.12.18.
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.[/vc_message]
(Weitere Anmerkungen und Informationen finden Sie in unserem Informationsbrief 12/2018.)
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