Steuerzahlungstermine – Steuerberater – Hagen – Holzwickede – Kamen – Lünen
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar.
Fälligkeit: Montag 12.02.18
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer
Ende der Schonfrist: 15.02.18
Fälligkeit: Donnerstag 15.02.18
Gewerbesteuer, Grundsteuer
Ende der Schonfrist: 19.02.18
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlungen der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
(Weitere Informationen, Ergänzungen bzw. Abweichungen können Sie in unserem Informationsbrief 02/2018 auf Seite 1 nachlesen.)
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