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Steuerzahlungstermine – Steuerberater – Hagen – Holzwickede – Kamen – Lünen

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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar.

Fälligkeit: Montag 12.02.18
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer
Ende der Schonfrist: 15.02.18

Fälligkeit: Donnerstag 15.02.18
Gewerbesteuer, Grundsteuer
Ende der Schonfrist: 19.02.18

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlungen der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

(Weitere Informationen, Ergänzungen bzw. Abweichungen können Sie in unserem Informationsbrief 02/2018 auf Seite 1 nachlesen.)

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