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Festsetzung – Steuerzinsen – nicht verfassungsgemäß

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Erstattungen bzw. Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern werden regelmäßig nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit mit 0,5 % für jeden vollen Monat (= 6% jährlich) verzinst (vgl. § 233a i. V. m. § 238 AO). Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist diese Regelung aufgrund des nicht mehr marktüblichen Zinssatzes zumindest ab 2015 verfassungswidrig.

Jetzt hat das Finanzgericht Münster im Fall von – ebenfalls der Verzinsungsregelung unterliegenden – Aussetzungszinsen entschieden, dass der Zinssatz bereits ab 2014 zu hoch ist.

Das Gericht nahm aber auch zur Frage der Angemessenheit der Zinsen Stellung: Danach sei für das Jahr 2014 ein Zinssatz von 3% jährlich nicht zu beanstanden. Auch in einer Niedrigzinsphase sei jedoch ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung von Aussetzungszinsen nicht geboten.
Gegen dieses Urteil ist Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt worden.

(Weitere Anmerkungen und Informationen finden Sie in unserem Informationsbrief 12/2018.)

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