Folgen für den Erben – unrichtige Einkommensteuer-Erklärung durch Erblasser – Steuerberater – Hagen – Holzwickede – Kamen – Lünen – Dortmund
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Der Erbe bzw. eine Erbengemeinschaft übernimmt als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich die komplette Rechtsstellung des Erblassers. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang einige Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass der Erblasser unrichtige Einkommensteuer-Erklärungen abgegeben hat.
Wird nach dem Tod des Erblassers festgestellt, dass dieser unrichtige Steuererklärungen abgegeben hat, so schuldet der Erbe die hinterzogenen Steuern. Dabei ist der Erbe verpflichtet, die Steuererklärungen des Erblassers zu korrigieren, wenn er erkennt, dass diese unrichtig oder unvollständig waren.
Das gilt auch dann, wenn die vom Erblasser abgegebene Steuererklärung wegen Demenzerkrankung als nichtig gilt, mindestens einer der Erben aber von der fehlerhaften Steuererklärung wusste. Unterlässt dieser die Korrektur, macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig mit der Folge, dass sich die Festsetzungsverjährung auf 10 Jahre verlängert (§ 169 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung).
Diese verlängerte Frist gilt auch für alle anderen Miterben, auch wenn diesen die fehlerhafte Steuererklärung nicht bekannt war. Darüber hinaus haften alle Miterben für die verkürzten Steuern als Gesamtschuldner. Das heißt, das Finanzamt kann nach pflichtgemäßem Ermessen jeden Erben für die gesamte Steuerschuld in Anspruch nehmen.
(Weitere Anmerkungen & Informationen hierzu finden Sie in unserem Informationsbrief 04/2018 unter dem Punkt 6.)