Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026
Der Bundesrat hat weiteren inflationsbedingten Steuersenkungen…
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Frühzeitiges Eingreifen in steuerrelevante Prozesse kann sich auszahlen. Wir beraten Sie zu Fragen hinsichtlich:
• Schenkungs- und Erbschaftssteuer
• vorweggenommener Erbfolge
• Grundbesitz und Immobilien sowie
• Eigentums- und Vermögensübertragungen
In diesen strategischen Beratungen erhalten unsere Mandanten schnell die benötigten Informationen, damit Sie auf Basis größtmöglicher Sicherheit eine individuelle Entscheidung treffen können.
Zusätzlich bieten wir private Vermögens- und Liquiditätsplanungen.
Gerne übernehmen wir Ihre gesamte Buchhaltung von der Kontierung Ihrer Belege, der Erstellung der Finanzbuchhaltung bis hin zur Übermittlung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen an die Finanzverwaltung. Sie erhalten von uns betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihre Monats- oder Quartalsergebnisse dokumentieren.
Wir führen Ihre Lohnbuchhaltung und erledigen die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die jeweiligen Institutionen. Wir führen Ihre Anlagenbuchhaltung und unterstützen Sie bei der Fristenüberwachung und Steuerzahlungsterminen.
Als steuerberatende Leistungen fertigen wir Ihre privaten Steuererklärungen. Wir erstellen Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnungen bzw. Ihre Handels- und Steuerbilanzen sowie die betrieblichen Steuererklärungen. Wir erledigen die Vorbereitung, Begleitung und Abwicklung von Betriebsprüfungen. Außerdem unterstützen wir Sie bei Einspruchs- und Klageverfahren.
bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum – von der Erledigung des Tagesgeschäfts bis hin zur gestaltenden Steuerberatung.
Sie bei Ihren steuerlichen Pflichten optimal zu unterstützen. Dabei achten wir besonders auf die Reduzierung Ihrer Steuerlast. Durch unsere persönliche Betreuung erhalten Sie als unser Mandanten schnell und direkt die gewünschten Informationen.
Darüber hinaus sind wir durch kompetente Kooperationspartner aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Recht, Finanzen und Versicherungen in der Lage, auch spezielle Aufgaben zu lösen.
Der veranstaltende Geschäftsführer beantragte den Abzug der gesamten Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro als Werbungskosten.
Bei der Beurteilung, ob abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, sind insbesondere Faktoren wie Anlass der Feier, Veranstalter, Einladender…